Auszug aus einem Schreiben der Region Hannover (Herr Meyer) mit der Jägerschaft Springe (Herr Ebeling) vom 04.03.2010:
Sehr geehrter Herr Ebeling, zunächst bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 25.02.2010, mit dem Sie das Ergebnis Ihrer Unterredung mit den Vorsitzenden der übrigen Jägerschaften in der Region Hannover mitteilen. Die von Ihnen angesprochene Senkung des Hebesatzes der Jagdsteuer wird zurzeit nicht in Erwägung gezogen. Hierfür wäre auch ein entsprechender Beschluss der politischen Gremien erforderlich. Wie Sie richtig feststellen, wäre die „fairste" Lösung die Anerkennung der Aufwendungendurch Auszahlung bzw. Erstattung an denjenigen Jagdausübungsberechtigten, der auch die Leistung erbracht hat. Aus diesem Grunde nehme ich Ihr erstmals mit Schreiben vorn 14.09.2008 gemachtes Angebot an:
Die Revierinhaber der Jagdreviere in der Region Hannover erklären sich grundsätzlich bereit, auf den Kreisstraßen innerhalb der Region verunfalltes Wild zu bergen und zu entsorgen. Für die Beseitigung mit anschließender Entsorgung durch die Fa. SecAnim wird den Jagdausübungsberechtigten ein Gesamtbetrag in Höhe von 100,- € gezahlt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Aufwandsentschädigung für die Beseitigung des Fallwildes von der Straße in Höhe von 70,- €/Stück und der Erstattung der verauslagten Entsorgungskosten durch die Tierkörperbeseitigung von rd. 30,- €.
Der Gesamtbetrag in Höhe von ca. 100,-- €/Stück Unfallwild wird nur gegen Rechnungsvorlage der Entsorgungsfirma SecAnim gezahlt. Die entsprechenden Anträge auf Erstattung der Aufwendungen sind bei der jeweils zuständigen Straßenmeisterei — entweder Burgwedel oder Ronnenberg — zu stellen, die die Überweisung der auszuzahlenden Beträge veranlasst. In der Anlage übersende ich das Muster eines Antragsvordrucks, der alle notwendigen Angaben enthält und Verwendung finden kann. Außerdem habe ich eine Übersicht (5-fach) über die Zuständigkeitsbereiche der beiden Straßenmeistereien beigefügt. Falls Bedarf und Interesse vorhanden ist, beabsichtige ich, nach Ablauf des Pachtjahres am 31.03.2011 in einem Gespräch mit den Jägerschaften die gemachten Erfahrungen auszutauschen. Ich gehe davon aus, dass der Vorschlag der Region Hannover bei den Jägerschaften Zustimmung findet und die Fallwildbergung auch über den 01.04.2010 hinaus zuverlässig durchgeführt wird. Für eine zeitnahe Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.
Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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