StartseiteJungjägerausbildungGute Gründe für die Jagd


Eine deutliche Mehrheit der Menschen unseres Landes hält Jagd für notwendig und sinnvoll. Jäger und Jägerinnen sind daran interessiert, dass dies so bleibt, und prinzipiell bereit zum offenen Dialog, wenn Vorbehalte, Fragen und Kritik geäußert werden. Mit Informationen, guten Argumenten und entsprechendem Auftreten können sie dabei nur gewinnen.

Ausgesprochene Jagdgegner sind eher selten, dafür aber umso aktiver: im Internet und in anderen Medien, in der politischen Öffentlichkeit, mitunter auch im Verborgenen. Manche nennen sich Tierrechtler oder Tierbefreier, wähnen sich im Alleinbesitz ökologischer Wahrheit und sähen es am liebsten, wenn alle anderen Menschen nach ihrer vegetarischen oder veganen Façon selig würden. Manche sind auch bereit zu Formen von Gewalt. Auf einige Behauptungen, die von zeitgenössischen Jagdkritikern und Jagdgegnern oft geteilt werden, soll hier eingegangen werden.

So wird immer wieder vorgebracht, Jagd und Tier- und Naturschutz seien unvereinbar. Heute gebe es längst keine vernünftigen Gründe mehr freilebende Tiere zu töten. Die Natur benötige keine Jagd zu ihrer Regulation; sie reguliere sich immer noch am besten selbst. Jagd sei vielmehr hobbymäßig betriebenes Töten von Tieren, Freizeitsport einer der am meisten privilegierten Gruppen unserer Gesellschaft auf Kosten der Natur. Den Jägern gehe es nur um prächtige Trophäen, Zeitvertreib und gesellschaftliche Geltung und zur Rechtfertigung ihres Tuns beriefen sie sich auf einen unbewiesenen Jagdtrieb.

Jagdgegnern wird überhaupt nicht gefallen, dass der Deutsche Jagdschutz-Verband, die Dachorganisation aller Landesjagdverbände, und zahlreiche Landesjagdverbände selbst nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Naturschutzverände sind. Diese erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geplanten Raumordnungsverfahren, sofern Verbandsinteressen berührt werden oder für den Naturschutz bedeutsame Eingriffe vorgenommen werden sollen.

Der DJV verfolgt als wichtiges Teilziel den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen sowie die Förderung von Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Entsprechende Fragen nehmen einen hohen Stellenwert in seinen Publikationen und Aktivitäten und ebenso in denen der sechzehn Landesjagdverbände ein. Ein Blick ins Internet unter www.newsroom.de/djv wird dieses jederzeit belegen.

Jäger und Jägerinnen sorgen mit teilweise großem persönlichen Zeit- und Kostenaufwand für Renaturierungsmaßnahmen, legen Hecken, Feldgehölze und Feuchtbiotope an, betreiben Lebensraumpflege und Tierhege (z. B. Abwehr von Wildseuchen, Fütterung in Notzeiten), wozu sie vom Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen auch verpflichtet sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Pflicht zur Hege unauflöslich mit dem Jagdrecht verbunden. Sie soll einen artenreichen und gesunden Wildbestand und dessen Lebensgrundlagen sichern und dabei auch den Interessen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Rechnung tragen.

Jäger oder Jägerin kann nur werden, wer nach einer aufwändigen Ausbildung eine nicht minder aufwändige Prüfung ablegt, in der biologische, ökologische und Naturschutzgesichtspunkte inzwischen rund ein Drittel ausmachen. Die meisten Kritiker und Gegner der Jagd dürften nichts Vergleichbares vorweisen können.

Dass Jagd und Naturschutz sich keineswegs prinzipiell ausschließen und Jäger und Jägerinnen zu den engagierten Naturschützern gehören, darf eigentlich nicht verwundern. Sie sind wie alle Menschen Nutzer der Natur und auf Dauer kann nur genutzt werden, was auch geschützt wird, um dessen Fortbestand sich bemüht wird. Ebenso gilt grundsätzlich auch, dass Natur am besten dadurch geschützt wird, dass sie in verantwortbarer Weise genutzt wird.

Vernünftigerweise kann die Frage nicht lauten, ob überhaupt in die Natur eingegriffen wird, sondern wozu, wie und mit welchen Folgen dies geschieht. Weltfremde, romantisierende Naturvorstellungen helfen hier nicht weiter. Wir haben es heute nicht mit der weithin unberührten Flora und Fauna längst vergangener Menschheitsepochen zu tun, sondern mit einer Kulturlandschaft, einer über viele Generationen hinweg zweckvoll umgeformten Natur, die sowohl von gewollten als auch von unbeabsichtigten Wirkungen zeugt.

Ein absolutes Gleichgewicht hat es in der Natur nie gegeben; es wäre gleichbedeutend mit absolutem Stillstand. Was sich immer wieder herausbildet, sind dynamische Gleichgewichte, relativ beständige Bedingungsgefüge und Wirkungszusammenhänge. Naturgesetze und Regelmechanismen wirken immer, aber sie wirken stets nur unter bestimmten und durchaus wechselnden Bedingungen. Die Forderung, die Natur sich selbst zu überlassen, ist in dieser Allgemeinheit nichtssagend.

Welche Natur? Welches Gleichgewicht?

Man kann heute nicht mehr nicht in die Natur eingreifen; in einer Kulturlandschaft zeitigt auch unterlassenes Handeln ganz bestimmte Wirkungen.
Die Entwicklung unserer Arbeits- und Lebensweise, von Ökonomie, Verkehr und Freizeitbetrieb hat wesentlich zur heutigen Gestalt unserer Kulturlandschaft geführt. Einige Tierarten wie Sauen, Rehe, Füchse, Steinmarder, Ringeltauben, Rabenkrähen und Elstern sind eher Gewinner, andere wie Hasen, Birk- und Rebhühner Verlierer der bisherigen Veränderungen. Wenn unter diesen Bedingungen weder etwas an den landschaftlichen Verhältnissen geändert wird, was schwer genug ist, noch an den Folgewirkungen (z. B. Zunahme des Raubwildes zu Lasten des Friedwildes), führt jeder weitere „Selbstlauf“ der gesellschaftlich gestalteten Natur mit ziemlicher Sicherheit zu nicht wünschenswerten Ergebnissen. Pflanzenverbiss und Rindenschälung im Übermaß, die Zunahme von Tierseuchen und eventuell das Verschwinden ganzer Arten aus einer Region wären dann der Preis für das Einpegeln eines neuen begrenzten und vorübergehenden Gleichgewichts auf niedrigerem Niveau.
Ethisch wäre es kaum vertretbar, z. B. das Rotwild durch Verkehrswegeführung und Verkehrsdichte daran zu hindern in tiefer gelegene Wintereinstandsgebiete zu ziehen und ihm dann auch noch die nötige Erhaltungsfütterung zu verweigern.

Manchmal wird behauptet, Jäger schüfen erst das Ungleichgewicht, das sie dann durch Schiessen wieder beheben wollten. Jäger haben aber zum Beispiel nicht dafür gesorgt, dass es heute Schwarzwild selbst in Gegenden gibt, in denen es früher völlig unbekannt war. Auch sie waren und sind vor einzelnen Fehlern, Irrtümern und Versäumnissen nicht gefeit. Die großen Veränderungen in unseren Wildvorkommen und auch in den Beständen anderer Tierarten haben sie aber immer nur vorgefunden und niemals produziert.

Gern wird der Jägerschaft auch vorgehalten, sie sei eine der am meisten privilegierten Gruppen unserer Gesellschaft. Tatsache ist: Jagd und Hege vollziehen sich in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden demokratisch beschlossener Gesetze und sind jederzeit an rechtliche Bestimmungen gebunden. In einer DJV-Anfrage an alle im Bundestag vertretenen
Parteien zu Jagd und Naturschutz haben sich ausnahmslos alle zur Notwendigkeit der Jagd bekannt.

Gejagt wird nicht, wie manche glauben mögen, nur von Angehörigen überdurchschnittlich hoher Einkommensgruppen. Die Zusammensetzung der Gruppe der Jagdscheininhaber entspricht zwar nicht der sozialen Gliederung unserer Gesellschaft. Bauern, Handwerker, Unternehmer und Freiberufler sind relativ stärker vertreten, was aber nicht bedeutet, dass alle zu den „Besserverdienenden“ gehören. Gut die Hälfte der Jäger und Jägerinnen gehen einer abhängigen Beschäftigung nach und bilden damit die größte Teilgruppe. Unter den Revierinhabern, also Eigenjagdbesitzern und Pächtern, überwiegen Landwirte und andere Selbständige indes deutlich. Jagd und Hege sind nicht billig. Wo etwas Geld kostet, machen sich auch soziale Unterschiede unserer Gesellschaft bemerkbar. Aber dies gilt für den Jagdbereich nicht mehr oder weniger als für andere gesellschaftliche Bereiche und hat mit Privilegien oder Sonderrechten nichts zu tun.

Diese gehören einer vergangenen historischen Epoche an. Der Hauptvorwurf lautet natürlich, Jagd sei hobbymäßig betriebenes Töten von Tieren. Selbstverständlich bedeutet Jagen Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Tieren. Gerade dieses wird aber nicht willkürlich, nach Lust und Laune vollzogen.

Geschossen und gefangen werden dürfen nur wenige der unter Jagdrecht stehenden Tierarten und diese auch nur zu bestimmten Jagdzeiten. Die meisten sind ganzjährig geschont. Alle Tierarten unter Jagdrecht müssen
aber ganzjährig gehegt, z. B. in Notzeiten gefüttert werden. Für die nur unter Naturschutzrecht stehenden Tierarten gilt dieses nicht. Daher heißt es bei verharschter Schneedecke und gefrorenen Gewässern: die Greifvögel sind zu füttern, der nicht jagdbare Eisvogel aber nicht.
Welche Tierarten wann und in welchem Umfang erlegt und gefangen werden dürfen, ist vielfältig geregelt. So unterliegen mit Ausnahme der Wildschweine alle Schalenwildarten staatlich kontrollierten Abschussplänen. Aber auch die anderen Wildarten werden nicht planlos bejagt.

Nachdem es praktisch keine Spitzenbeutegreifer wie Wolf, Luchs und Bär mehr bei uns gibt und allenfalls mit geringen Ausnahmen auch nicht wieder geben wird, sind regulierende menschliche Eingriffe mit Gewehr und Falle schon aus folgenden Gründen unabweisbar:

Schalenwildbestände müssen immer wieder auf ein Maß reduziert werden, das Naturverjüngung, Wald- und Vegetationsentwicklung auch ohne aufwändige Schutzvorrichtungen zuläßt. Dabei ist zugleich ein Altersaufbau anzustreben, wie er sich in etwa einstellen würde, wenn das Wild noch in großem Umfang den genannten Beutegreifern ausgesetzt wäre. Diese würden vor allem leichter zu greifende, d. h. insbesondere junge, unerfahrene und auch schwächere ältere Stücke schlagen. Die relativ größeren Überlebenschancen hätten Stücke im Reproduktionsalter.

Wildschäden – z. B. durch Wildschweine, die sich durch landwirtschaftliche Nahrungsangebote, wiederholte Baummasten (Eicheln, Kastanien.) und milde Winter stark vermehrt haben – müssen in Grenzen gehalten werden.

Wildseuchen und -krankheiten wie Tollwut oder Schweinepest, die ja auch für Menschen oder Haustiere gefährlich werden können, müssen verhindert oder bekämpft werden.

Beutegreiferpopulationen wie Füchse und Marder müssen bejagt werden, wenn andere Niederwildarten wie Hasen und Feldhühner mancherorts noch eine Chance in der ausgeräumten Feldflur haben sollen.

Wo Wild überhaupt bejagt wird, geschieht dieses natürlich auch zu dem Zweck, durch die Gewinnung von Wildbret eine Naturressource zu nutzen. Hier handeln Jäger prinzipiell nicht anders als Schäfer, Fischer oder Bauern, denen deshalb kaum ein Mensch mangelnde Tierliebe vorwerfen würde.

Sie nutzen Wild dort, wo es unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten vertretbar ist. Fünfzig Prozent des Jungwildes wird allein auf Grund verschiedener natürlicher Sterblichkeitsfaktoren wie Hunger, Kälte, Nässe, Trockenheit, Krankheiten und Raubwild meist nicht älter als ein Jahr. Solange der jagdliche Eingriff diese natürliche Sterblichkeit nicht übersteigt, wirkt er kompensierend. Er führt nicht zu erhöhter Gesamtsterblichkeit, sondern ersetzt andere Sterblichkeitsfaktoren, sichert der menschlichen Ernährung Wildbret, das sonst verloren gewesen wäre, und den nicht erlegten Tieren bessere Überlebensbedingungen.

Schiessen und Fangen von Wild machen den geringsten Anteil am Jagen und Hegen aus. Sie sind zugleich rechtlich und ethisch (Stichwort: Weidgerechtigkeit; Respekt und Verantwortung gegenüber der Kreatur und den Mitjägern) stark eingebunden, den gesellschaftlich definierten Zwecken des Jagdbetriebs untergeordnet.

Von Jagdkritikern und -gegnern wird Jägern und Jägerinnen ebenfalls vorgeworfen, sie versuchten die wirklichen Motive ihres Tuns zu vertuschen und ihre Passion mit einem seit Urzeiten vererbten, quasi „angewölften“ Jagdtrieb zu rechtfertigen, der aber gar nicht nachgewiesen sei. Vielen Menschen sei dieser Trieb völlig fremd. Verkürzt gesagt wird Jägern und Jägerinnen die Schutzbehauptung unterstellt, dass eigentlich nicht sie jagten, sondern dass es vielmehr in ihnen jage. Andererseits wird nachwievor herauszufinden versucht, ob Jagd nicht doch genetisch im Menschen verankert ist. So fand sich im November 2001 in einer großen deutschen Jagdzeitung ein Aufruf an ein- und zweieiige Zwillinge zur Teilnahme an einem Feldversuch, der zur Klärung der Frage beitragen soll, ob das Jagdbedürfnis auf eine stammesgeschichtlich ableitbare Persönlichkeitsanlage zurückzuführen ist.

Den Kritikern und Gegnern kann indes mit großer Gelassenheit geantwortet werden, dass es überhaupt keiner Jagdtriebhypothese bedarf um die unbestreitbare Jagdpassion vieler Menschen zu erklären. Auch sollte nicht übersehen werden, dass in den Alltagsdebatten Begriffe wie Trieb, Antrieb, Motivation, Bedürfnis, in der Regel gar nicht trennscharf benutzt werden. Wichtig ist vor allem, was damit zum Ausdruck gebracht werden soll:

Jagd ist für diese Menschen ein starkes persönliches Anliegen, ein entwickeltes und überdauerndes Bedürfnis nach sinnvoller tätiger Auseinandersetzung mit der Natur im Kontakt und in Kooperation mit anderen Menschen zur Verwirklichung individuell wie gesellschaftlich relevanter Zwecke.

Den bemühten Forschern kann geantwortet werden, dass die Frage nach der genetischen Verankerung der Jagd im Prinzip längst geklärt ist. Das Spezielle, Charakteristische von Menschen im Vergleich zu anderen Lebewesen besteht gerade in ihrer weitgehenden Unspezialisiertheit. Im Ergebnis eines langen stammesgeschichtlichen Entwicklungsprozesses verfügen sie, abgesehen von einigen elementaren Reaktionen, nicht über festgelegte Handlungsprogramme für wechselnde Anforderungssituationen, wohl aber über die Möglichkeit zur Befriedigung ihrer sinnlich-vitalen Bedürfnisse und ihrer Bedürfnisse nach vorsorgender Realitätskontrolle prinzipiell unbegrenzt zu lernen. Sie sind damit in der Lage selbst angemessene Handlungsprogramme zu entwickeln, sich anzueignen und weiterzugeben. Ihr Lernen ist Voraussetzung, Bestandteil und Ergebnis ihrer aktiven Wechselwirkung mit ihrer Umwelt. Gelernt werden dabei auch Einstellungen, Wertorientierungen. Genetisch festgelegt ist, dass sie auf Reize und Situationen im Umkreis individueller und gesellschaftlicher Lebensgewinnung und -sicherung reagieren, nicht jedoch was sie im einzelnen tun und wie sie es tun oder zu tun haben.

Die Menschheit hat in ihrer vieltausendjährigen Geschichte viele Mittel und Wege gefunden im produktiven Stoffwechsel mit der Natur wichtige vitale Bedürfnisse zu befriedigen und ihre weitere Existenz abzusichern. Ob Sammeln, Fischen, Jagen, Landbau, Viehzucht, Handwerk, Handel, Industrie, Transport, moderne Kommunikation und Dienste – stets haben wir es mit Formen typisch menschlicher Tätigkeit zu tun, mit menschlicher Arbeit. Menschliche Arbeit findet ihren Grund in Bedürfnissen und ist daher emotional bedeutsam; sie ist zweckbestimmt und geschieht zielstrebig. Ihre Träger, die handelnden Persönlichkeiten beeinflusst sie nachhaltig, positiv vor allem dann, wenn sie auf angemessenem Anforderungsniveau erfolgt und dabei auch Entscheidungsfreiheit und Verantwortung er-möglicht, wenn ihre Anstrengungen von Erfolg gekrönt sind und sie soziale Anerkennung erfährt.

Die Inhalte und Formen menschlicher Arbeit können wechseln. Auch die Jagd hat es historisch nicht nur mit einer Zweckbestimmung gegeben. Urzeitliche Erhaltungsjagd, feudalherrschaftlicher Jagdbetrieb und moderne Jagd als Form nachhaltiger Naturnutzung und -gestaltung im Rahmen demokratischer Regelwerke weisen bei allen Gemeinsamkeiten ebenso deutliche Unterschiede auf. Wichtig ist jedoch: auch und gerade heute gibt es viele vernünftige Gründe zu jagen und wie alles vernünftig begründbare und gesellschaftlich nützliche Handeln darf Jagd selbstverständlich auch Spaß machen. Jäger und Jägerinnen, die sich am Vollzug von Jagd und Hege, über gute Wildvorkommen und Beute nicht freuten, würde wirklich niemand verstehen.

Richard Lauenstein, Immensen (Lehrte)
(Der Burgdorfer Jäger 2002)


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