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Lehrgang der Jägerschaft Burgdorf zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Die Jägerprüfung in Niedersachsen besteht nach der Prüfungsverordnung von August 2005 aus drei Teilen:

* Jagdliches Schießen. Mit fünf Kugelschüssen „stehend angestrichen“ auf eine Rehbockscheibe in hundert Metern Entfernung müssen mindestens fünfundzwanzig von fünfzig Ringen erreicht werden. Beim Schrotschießen sind mindestens fünf von fünfzehn Wurfscheiben oder zehn von fünfzehn Kipphasen zu treffen. (In Burgdorf: Skeet-Wurftauben.)

* Schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Jeweils zwanzig Fragen aus fünf Ausbildungs- und Prüfungsfächern müssen im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen der richtigen von mehreren vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) beantwortet werden:Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende TiereJagdwaffen und FanggeräteNaturschutz, Hege und JagdbetriebBehandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches BrauchtumJagdrecht und verwandtes RechtFür jeden Fragenblock stehen dreißig Minuten zur Verfügung.

* Mündlich-praktische Prüfung im Revier mit Aufgabenstellungen aus den genannten Fächern.


Wer die Anforderungen im Jagdlichen Schießen auch nach einmaliger Wiederholung nicht erfüllt, hat die Jägerprüfung nicht bestanden. Er oder sie wird dann zu den weiteren Prüfungsteilen nicht mehr zugelassen. Die Durchschnittsnoten der mündlich-praktischen Prüfung, von schriftlicher und mündlich-praktischer Prüfung insgesamt sowie in den ersten beiden Fächern dürfen nicht schlechter als „ausreichend“ sein. Beim Schießen und in der Revierprüfung führen auch Sicherheitsfehler beim Hantieren mit Waffen und bei letzterer zusätzlich das Nichterkennen sicherheitsrelevanter Jagdsignale zum Nichtbestehen der Jägerprüfung. Bis 2001 war ein erneuter Prüfungsversuch in Niedersachsen erst im folgenden Jahr möglich; seitdem kann dieser in der Regel im gleichen Zeitraum bei einer anderen Prüfungskommission unternommen werden.
Wer sich zur Prüfung anmeldet, muss spätestens sechs Monate zuvor fünfzehn Jahre alt geworden sein, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

In Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern gibt es keine Vorschriften zu einer vorherigen Ausbildung. In den übrigen werden konkrete Anforderungen gestellt. In der Praxis entspricht die von den niedersächsischen Jägerschaften angebotene Prüfungsvorbereitung aber den offiziellen Standards der anderen. So dauert die von der Jägerschaft Burgdorf durchgeführte, zählt man alle Veranstaltungen zusammen, ca. zweihundert Zeitstunden. Ohne organisierte Ausbildung ist die Prüfung praktisch nicht zu schaffen. Dafür ist das inzwischen notwendige Wissen und Können zu umfangreich. In der Jungjäger-Ausbildung sollen und müssen die Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten angeeignet und gefestigt und die Orientierungen entwickelt werden, die für die ersten Schritte zu einer eigenständigen Jagdpraxis heute erforderlich sind. Zugleich können hilfreiche Techniken für das notwendige Weiterlernen erworben werden, das ein ganzes Jägerleben nicht aufhört.

Die Vorbereitungskurse der Jägerschaft Burgdorf werden von engagierten und erfahrenen Jägern und Jägerinnen veranstaltet. Die praktischen Teile (Schießausbildung, Reviererkundungen, praktische Wildtierkunde, Teilnahme an Jagden u.a.) werden meist an Sonnabend- und Sonntagvormittagen, mitunter auch an einigen Donnerstagnachmittagen durchgeführt.

Die Jägerprüfung ist sicher nicht einfach; das soll sie angesichts der Berechtigungen, die sie ermöglicht, auch gar nicht sein. Bei ernsthafter, systematischer Lernarbeit ist sie aber zu schaffen – von jüngeren wie von älteren an der Jagd Interessierten. Die Vorbereitung kostet ohne Zweifel Geld, Zeit und Durchhaltevermögen. Aber es lohnt sich. Wer wie wir Natur mit Passion vernünftig nutzen und schützen möchte, sei uns willkommen.


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